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   FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11   

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FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11 (https://dejure.org/2012,7510)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.2012 - 10 V 424/11 (https://dejure.org/2012,7510)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 10 V 424/11 (https://dejure.org/2012,7510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Zusammenveranlagung bei eingetragener Lebenspartschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Veranlagung der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen mit ihrer Lebenspartnerin zur Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Zusammenveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    In Fällen, in denen der Gesetzgeber eine mit der sexuellen Orientierung von Personen zusammenhängende Differenzierung vornimmt, fordert das Bundesverfassungsgericht eine strenge Gleichheitsprüfung (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 124, 199, 220 f. m.w.N.).

    Die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199, 221).

    Von Bestimmungen, die die Rechte und Pflichten eingetragener Lebenspartner regeln, werden typischerweise homosexuelle Menschen erfasst, und von solchen, die die Rechte und Pflichten von Ehegatten regeln, heterosexuelle Menschen (vgl. BVerfGE 124, 199, 222).

    Da die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Einkommensteuerrecht in Anknüpfung an die sexuelle Orientierung erfolgt, bedarf es hinreichend gewichtiger Unterschiede zwischen diesen beiden Formen einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft, um diese zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 124, 199, 222).

    Geht jedoch die Förderung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht (vgl. BVerfGE 124, 199, 226).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55, 72; 55, 114, 126; 105, 313, 346).

    Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55, 76; 28, 104, 113; 53, 224, 248; 76, 1, 41; 99, 216, 231 f.).

    Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55, 76 f.; 105, 313, 348).

  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    Ein Anspruch auf Zusammenveranlagung besteht nicht, weil der Gesetzgeber dieses Verfahren nach §§ 26, 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausdrücklich auf Ehegatten beschränkt hat (BFH-Urteile vom 26.01.2006, III R 51/05, BStBl II 2006, 515 und vom 20.07.2006, III R 8/04, BFH/NV 2006, 1966).

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften ist mangels einer unbewussten Regelungslücke des Gesetzgebers gleichfalls nicht geboten (BFH-Urteil vom 26.01.2006, III R 51/05, BStBl II 2006, 515).

    20 Zwar hat der BFH in der Vergangenheit die steuerliche Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften beim Veranlagungswahlrecht, wegen der Förderung von Ehe und Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG für gerechtfertigt angesehen (BFH-Urteile vom 26.01.2006, III R 51/05, BStBl II 2006, 515; vom 20.07.2006, III R 8/04, BStBl II 2006, 883; vom 19.10.2006, III R 29/06, BFH/NV 2006, 63).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55, 72; 55, 114, 126; 105, 313, 346).

    Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55, 76 f.; 105, 313, 348).

  • BFH, 20.07.2006 - III R 8/04

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    Ein Anspruch auf Zusammenveranlagung besteht nicht, weil der Gesetzgeber dieses Verfahren nach §§ 26, 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausdrücklich auf Ehegatten beschränkt hat (BFH-Urteile vom 26.01.2006, III R 51/05, BStBl II 2006, 515 und vom 20.07.2006, III R 8/04, BFH/NV 2006, 1966).

    20 Zwar hat der BFH in der Vergangenheit die steuerliche Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften beim Veranlagungswahlrecht, wegen der Förderung von Ehe und Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG für gerechtfertigt angesehen (BFH-Urteile vom 26.01.2006, III R 51/05, BStBl II 2006, 515; vom 20.07.2006, III R 8/04, BStBl II 2006, 883; vom 19.10.2006, III R 29/06, BFH/NV 2006, 63).

  • FG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 V 309/10

    Anspruch eines Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    In Anbetracht der zitierten Rechtsprechung des BVerfG und vor allem auch im Lichte des Beschlusses des BVerfG vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, DStR 2010, 1721) zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz a.F. und der Entscheidung des EuGH vom 10.05.2011, C-147/08, DB 2011, 1169-1171 kann diese Rechtsprechung jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden (vgl. Messner, DStR 2010, 1875, 1878; Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts -Nds FG- vom 09.11.2010, 10 V 309/10 und vom 14.06.2011, 10 V 157/11).

    21 2. Das Aufhebungsinteresse der Antragstellerin überwiegt vorliegend auch die gegen die Gewährung der Vollzugsaussetzung sprechenden öffentlichen Belange (vgl. Senats-beschluss vom 09.11.2010, 10 V 309/10, StBW 2010, 1110; kritisch zu diesem Kriterium Beschluss des Nds FG vom 06.01.2011, 7 V 66/10, EFG 2011, 827).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55, 76; 28, 104, 113; 53, 224, 248; 76, 1, 41; 99, 216, 231 f.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55, 76; 28, 104, 113; 53, 224, 248; 76, 1, 41; 99, 216, 231 f.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    In Anbetracht der zitierten Rechtsprechung des BVerfG und vor allem auch im Lichte des Beschlusses des BVerfG vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, DStR 2010, 1721) zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz a.F. und der Entscheidung des EuGH vom 10.05.2011, C-147/08, DB 2011, 1169-1171 kann diese Rechtsprechung jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden (vgl. Messner, DStR 2010, 1875, 1878; Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts -Nds FG- vom 09.11.2010, 10 V 309/10 und vom 14.06.2011, 10 V 157/11).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11
    Denn der Bürger hat einen grundrechtlich verbürgten Anspruch darauf, nur auf Grund solcher Rechtsvorschriften zu Abgaben herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 3.12.1958, 1 BvR 488/57, BVerfGE 9, 3, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1959, 91, und vom 10.03.1998, 1 BvR 178/97, BVerfGE 97, 332, NJW 1998, 2128).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

  • BFH, 24.08.2005 - II R 28/02

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich

  • BFH, 19.10.2006 - III R 29/06

    Eingetragene Lebenspartner - kein Splitting

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

  • FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen angebliche Diskriminierung einer in eingetragener

  • RG, 11.11.1911 - V 157/11

    Bergwerkseigentum an Solquellen.

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